Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir als Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier GmbH (ZV VRT) sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.zv-vrt.de veröffentlichten Webauftritt des ZV VRT.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Test der digitalen Barrierefreiheit durch Beauftragung eines externen Dienstleisters sowie auf einer Selbstbewertung von Juni 2025.
Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise vereinbar mit
- dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) sowie
- der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Nicht barrierefrei ist:
- Tastaturbedienung ist nur teilweise möglich
- Die Website ist nicht responsiv
- PDF-Dateien werden nicht barrierefrei angeboten
- Es gibt kein Angebot in „Leichter Sprache“
Es ist geplant die bekannten Barrieren mit dem nächsten Update zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an kontakt@zv-vrt.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit Rheinland-Pfalz
c/o Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Postfach 31 40, 55021 Mainz
E-Mail: durchsetzung@msagd.rlp.de
Telefon: 06131 16-0